Asylbewerber und geduldete Ausländer, die sich nicht selbst unterhalten können, haben bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Die Hilfegewährung beschränkt sich hierbei auf die Sicherstellung des absolut notwendigen Lebensunterhalts. Dies erfolgt durch die Gewährung von Leistungen für Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts.
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