Der Schülerfahrverkehr der Stadt Drolshagen wird im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durchgeführt.
Alle Schülerinnen und Schüler, die eine Schule der Stadt Drolshagen besuchen und in der Stadt Drolshagen wohnen erhalten ein kostenloses Schülerticket. Damit haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit den ÖPNV auch außerhalb der Schulzeit, an schulfreien Tagen, an Wochenenden und in den Schulferien zu nutzen. Das Schülerticket gilt im gesamten Kreis Olpe und Kreis Siegen-Wittgenstein. Das Schülerticket wird von der Schule ausgegeben.
In wenigen Ausnahmefällen ist die Beförderung von Schülern mittels ÖPNV nicht möglich. Diese Schülerbeförderung wird im Rahmen der Vorschriften der Schülerfahrkostenverordnung abgewickelt, d. h., dass die Stadt Drolshagen, die nach der Schülerfahrkostenverordnung lediglich eine Kostentragungspflicht, jedoch keine Beförderungspflicht hat, nur dann den Schülerfahrverkehr als Spezialverkehr organisiert, wenn diese Beförderungsart für die Stadt Drolshagen die wirtschaftlichste Art der Beförderung darstellt. Sofern dies nicht der Fall ist, erfolgt die Beförderung der Schüler durch die Erziehungsberechtigten für eine in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten finanzielle Kostenentschädigung.