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Abmeldung (Wohnungswechsel)

Wenn Sie Ihre Wohnung in Drolshagen aufgeben und eine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen, müssen Sie sich in Drolshagen nicht abmelden.

Eine Abmeldung im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen ist nur notwendig, wenn Sie keine neue Wohnung im Bundesgebiet beziehen und Ihre Wohnung ins Ausland verlegen.

Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Bürgerbüro erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich und wird erst ab dem Datum des Auszuges wirksam.

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in eine andere Gemeinde ist nur noch die Anmeldung am neuen Wohnort erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug

Gebühren

  • Für die Abmeldung fällt keine Gebühr an.

Zuständig

Bürgerbüro »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-0
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Ingrid Schulte »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-184
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular
Ingrid Lütticke »
Stellv. Bereichsleiterin
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-185
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular
Kornelia Stachelscheid »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-184
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular