Wenn Sie Ihre Wohnung in Drolshagen aufgeben und eine neue Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beziehen, müssen Sie sich in Drolshagen nicht abmelden.
Eine Abmeldung im Bürgerbüro der Stadt Drolshagen ist nur notwendig, wenn Sie keine neue Wohnung im Bundesgebiet beziehen und Ihre Wohnung ins Ausland verlegen.
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug beim Bürgerbüro erfolgen. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich und wird erst ab dem Datum des Auszuges wirksam.
Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands in eine andere Gemeinde ist nur noch die Anmeldung am neuen Wohnort erforderlich.
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 538 kB)