Vorläufiger Reisepass
Für alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Haupt- oder einziger Wohnung in Drolshagen gemeldet sind, kann ein vorläufiger Reisepass beantragt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal ein Jahr und kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Ihren alten Personalausweis oder Kinderreisepass (soweit vorhanden)
- Personenstandsurkunden im Original
- Bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
- Bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen: Heiratsurkunde
- Bei Namensänderungen: Mitteilung über Namensänderung
- Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses vor Vollendung des 18. Lebensjahres werden folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschrift beider/bzw. eines Elternteils (wohnen beide Eltern in einem gemeinsamen Haushalt, benötigen wir die Unterschrift beider Eltern, wohnt nur ein Elternteil mit dem Kind zusammen, reicht dessen Unterschrift aus.)
- Ein Erziehungsberechtigter und das minderjährige Kind müssen den Antrag gemeinsam stellen
Reiseunterlagen o.ä., die die Dringlichkeit der Ausstellung begründen (siehe Reisepass)
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses beträgt 26,00 €.