Für alle Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Haupt- oder einziger Wohnung in Drolshagen gemeldet sind, kann ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Die Gültigkeit beträgt maximal 3 Monate und kann nur in Ausnahmefällen beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- 1 biometrisches Passbild (nicht älter als 1 Jahr)
- Ihren alten Personalausweis oder Kinderreisepass (soweit vorhanden)
- Personenstandsurkunden im Original
- Bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
- Bei verheirateten/geschiedenen/verwitweten Personen: Heiratsurkunde
- Bei Namensänderungen: Mitteilung über Namensänderung
- Für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres werden folgende Unterlagen benötigt:
- Unterschrift beider/bzw. eines Elternteils (wohnen beide Eltern in einem gemeinsamen Haushalt, benötigen wir die Unterschrift beider Eltern, wohnt nur ein Elternteil mit dem Kind zusammen, reicht dessen Unterschrift aus.)
- Ein Erziehungsberechtigter und das minderjährige Kind müssen den Antrag gemeinsam stellen.
Gebühren
Die Gebühr für die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises beträgt 10,00 €.