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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden.

Der für die Untersuchung erforderliche Untersuchungsberechtigungsschein wird im Bürgerbüro ausgestellt.

Erst- und Nachuntersuchungsberechtigungsscheine können bis zum 18. Lebensjahr beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass

Gebühren

  • Für die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheins fällt keine Gebühr an

Zuständig

Bürgerbüro »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-0
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Ingrid Lütticke »
Stellv. Bereichsleiterin
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-185
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular
Ingrid Schulte »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-184
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular
Kornelia Stachelscheid »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-184
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular