Wenn Sie innerhalb des Stadtgebiets Drolshagen eine neue Wohnung beziehen und Ihre aufgegebene Wohnung ebenfalls in Drolshagen ist, müssen Sie die den Umzug innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro melden.
Sie müssen sich persönlich ummelden. Meldepflichtige Personen können sich nur durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen, wenn dieser eine Vollmacht, das ausgefüllte Meldeformular sowie den Ausweis des Meldepflichtigen und den eigenen Ausweis hier vorlegt.
Eine Ummeldung auf dem Postwege ist nicht möglich.Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 538 kB)