Für die Feststellung einer Behinderung, eines höheren Grades der Behinderung (GDB), weiterer gesundheitlicher Merkmale sowie der Ausstellung eines neuen Ausweises, liegen Anträge im Bürgerbüro bereit.
Die Verlängerung Ihres Schwerbehindertenausweises kann von den Mitarbeitern/innen des Bürgerbüros vorgenommen werden, sofern Sie den alten Schwerbehindertenausweis haben. Weiterhin muss ein entsprechendes Verlängerungsfeld frei sein und die Voraussetzungen für die Verlängerung müssen vorliegen. Sollte kein Verlängerungsfeld auf Ihrem Ausweis frei sein, leiten wir Ihren Antrag auf Neuausstellung gerne an den Kreis Olpe weiter. Dies entspricht der Verlängerung der Gültigkeitsdauer ohne Feststellungsverfahren.
Hinweis: Der neue Ausweis ist im Scheckkartenformat und kann nur vom Kreis Olpe verlängert werden.
Weitere Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf der Internetseite des Kreises Olpe
Schwerbehindertenausweis, Erstantrag oder Änderungsantrag (externer Link)