Um eine öffentliche Verkehrsfläche für die Verlegung von Leitungen, Kabeln und Kanälen aufzugraben, ist eine Aufbruchgenehmigung erforderlich.
Neben der jährlichen großen Koordinierung mit allen beteiligten Ver- und Entsorgungsträgern und den betroffenen städtischen Dienststellen wird die Durchführung auf Einhaltung der technischen Richtlinien überwacht. Zusätzlich erfolgt die Übernahme und die Kontrolle der Gewährleistungsfristen.
Bei den Aufbrüchen sind die jeweils gültigen technischen Vorschriften entsprechend den Richtlinien der Stadt Drolshagen für die Durchführung von Aufbrüchen im öffentlichen Verkehrsraum zu beachten.
Für die Beantragung eines Straßenaufbruchs und für die Fertigstellungsmeldung stehen Ihnen entsprechende Formulare zur Verfügung.
Die Pflicht zur Beantragung und Fertigstellungsmeldung erstreckt sich auch auf Baumaßnahmen bezüglich nachträglicher Gehwegabsenkungen. Für Rückfragen steht Ihnen gerne die genannte Ansprechperson zur Verfügung.