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Entwässerungsantrag

Beschreibung Entwässerungsantrag (Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Kanalanschlussantrag-)

Eine Entwässerungsgenehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung oder Änderung der Grundstücks-entwässerungsanlage beabsichtigt wird.
Sie ist auch dann notwendig, wenn noch keine Anschlussmöglichkeit an den städtischen Abwasserkanal besteht, sondern die Einleitung in eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt.

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Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Matthias Quast »
Betriebsleiter des Wasserwerks,
stellv. Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-169
Fax: 02761 970-201
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