Eine Entwässerungsgenehmigung ist erforderlich, wenn die Errichtung oder Änderung der Grundstücks-entwässerungsanlage beabsichtigt wird.
Sie ist auch dann notwendig, wenn noch keine Anschlussmöglichkeit an den städtischen Abwasserkanal besteht, sondern die Einleitung in eine grundstückseigene Kleinkläranlage oder Sammelgrube erfolgt.
Entwässerungsantrag (Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Kanalanschlussantrag-) (externer Link)