Um die vielfältigen Aufgaben der Stadtverwaltung sachgerecht erledigen zu können, müssen in allen Bereichen der Stadtverwaltung Drolshagen häufig personenbezogene Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person (betroffene Person). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Drolshagen sind verpflichtet, bei ihrer täglichen Arbeit die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes und des Landes zu beachten.
Sowohl nach dem Grundgesetz als auch nach der Landesverfassung NRW hat jeder Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Eingriffe in diesen Datenschutz dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit stehen und ein Gesetz dies zulässt (Artikel 4 Absatz 2 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen).
Nach dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) ist ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu bestellen, der als Ansprechpartner in allen den Datenschutz betreffenden Angelegenheiten zu beteiligen ist.
Nach § 32 a DSG NRW haben öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten verarbeiten, einen internen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten wurde bestellt: