Hat jemand mehrere Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung und die anderen Wohnungen sind Nebenwohnungen. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend genutzte Wohnung des Einwohners/der Einwohnerin. Die Hauptwohnung eines/einer verheirateten oder eine Lebenspartnerschaft führenden Einwohners/Einwohnerin, der/die nicht dauernd getrennt von seiner/ihrer Familie bzw. seines/ihres Lebenspartnerin/Lebenspartners lebt, ist die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartner. In Zweifelsfällen ist die vorwiegend genutzte Wohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen des Einwohners/der Einwohnerin liegt.
Bei jeder An- oder Abmeldung ist der Meldebehörde mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen bestehen und welche davon die Hauptwohnung ist. Ebenso ist der Meldebehörde jede Änderung der Haupt- und Nebenwohnung mitzuteilen, wenn diese Wohnungen nicht mehr bewohnt werden.
Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 538 kB)