Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinde, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgabe dient in Nordrhein-Westfalen das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK).
Die Aufstellung dieses Konzeptes ist gemäß § 53 bzw. 54 des Landeswassergesetzes (LWG NRW) eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.
Mit dem Abwasserbeseitigungskonzept legen die Gemeinden der Bezirksregierung als obere Wasserbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung sowie über die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Abwassermaßnahmen vor.
Das Abwasserbeseitigungskonzept ist alle sechs Jahre erneut vorzulegen.
Ebenfalls darzustellen sind die noch umzusetzenden Maßnahmen nach den Regeln der Technik sowie zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung eines guten Gewässerzustandes nach der Wasserrahmenrichtlinie.
Für die Abwasserbehandlung im Stadtgebiet Drolshagen ist der Ruhrverband Essen zuständig. Die Kanalisation schließt an die Kläranlagen Biggetal und Drolshagen-Bleche an.