Dieser Bereich bezieht sich auf die Aufrechterhaltung eines ökologischen Gesamtsystems bei städtebaulichen und hoch- sowie tiefbaulichen Einzelmaßnahmen, demzufolge auf die Ermittlung und Sicherstellung gegenseitger Wechselwirkungen zwischen Mensch, Tier und Natur.
Der Gesetzgeber hat vor diesem Hintergrund seit rd. 20 Jahren eine Reihe an Umweltgesetzen erlassen, wonach stets umweltfachliche Vorprüfungen oder vertiefende Prüfungen bei entsprechenden Fachplanungen (z.B. Bebauungspläne, Hochbauten etc.) durchzuführen sind. Solche Fachprüfungen sind nicht nur auf den baulichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB beschränkt, sondern im Verdachtsfall auch innerhalb bestehender Siedlungsflächen anwendbar.
Die Stadt Drolshagen weist zwar mangels Flächenausdehnung keine europäisch relevanten Schutzgebiete auf, jedoch eine Vielzahl an kleineren Schutzgebieten, welche sich in den Landschaftsplänen, federführend erstellt durch die Untere Landschaftsbehörde, wiederspiegeln. Aus diesen können kausale Zusammenhänge im Hinblick auf die eingangs erwähnten Wechselwirkungen prognostisch abgeleitet werden. Es wird dort zwischen gemäßigtem, erhöhtem Landschaftsschutz sowie Naturschutz differenziert.