sind stets städtebaulich zu begründen, räumlich abzugrenzen, gegebenenfalls in unterschiedliche Zonen zu unterteilen und bedürfen einer sorgsamen Bestandserfassung. Die einzelnen Gestaltungskriterien befassen sich ausschließlich mit der äußeren Gebäudegestaltung und gegebenenfalls dem dazugehörigen Grundstück. Als konkrete Beispiele hierfür gelten z. B. Regelungen zu Dachformen, Fassadenfarben, Baumaterialien und Einfriedungsarten.
dienen dazu, historisch geprägte Gebäude kontrolliert einem Abbruch, baulichen Veränderungen oder einer Nutzungsänderung zuzuführen, um somit möglichst keine nachhaltigen Schäden infrastruktureller und städtebaulicher Art entstehen zu lassen.
Die Stadt Drolshagen verfügt über insgesamt 12 Gestaltungssatzungen in den einzelnen Ortschaften, 1 Gestaltungs- und Bauerhaltungssatzung im historischen Stadtkern, 3 Gestaltungssatzungen im sonstigen Zentralort und mehrere Gestaltungssatzungen innerhalb von planfestgesetzten Neubaugebieten. Aktuell erfolgt eine öffentliche Diskussion hierüber.
Zu den Gestaltungssatzungen, Bauerhaltungssatzung und dem Gestaltungskompass