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Gestaltungs- und Bauerhaltungssatzung

Gestaltungs- und Bauerhaltungssatzungen

Gestaltungssatzungen

sind stets städtebaulich zu begründen, räumlich abzugrenzen, gegebenenfalls in unterschiedliche Zonen zu unterteilen und bedürfen einer sorgsamen Bestandserfassung. Die einzelnen Gestaltungskriterien befassen sich ausschließlich mit der äußeren Gebäudegestaltung und gegebenenfalls dem dazugehörigen Grundstück. Als konkrete Beispiele hierfür gelten z. B. Regelungen zu Dachformen, Fassadenfarben, Baumaterialien und Einfriedungsarten.

Bauerhaltungssatzungen

dienen dazu, historisch geprägte Gebäude kontrolliert einem Abbruch, baulichen Veränderungen oder einer Nutzungsänderung zuzuführen, um somit möglichst keine nachhaltigen Schäden infrastruktureller und städtebaulicher Art entstehen zu lassen.

Die Stadt Drolshagen verfügt über insgesamt 12 Gestaltungssatzungen in den einzelnen Ortschaften, 1 Gestaltungs- und Bauerhaltungssatzung im historischen Stadtkern, 3 Gestaltungssatzungen im sonstigen Zentralort und mehrere Gestaltungssatzungen innerhalb von planfestgesetzten Neubaugebieten. Aktuell erfolgt eine öffentliche Diskussion hierüber.

Zu den Gestaltungssatzungen,  Bauerhaltungssatzung und dem Gestaltungskompass

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Jan Wolff »
Erster Betriebsleiter des Wasserwerks,
Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-160
Fax: 02761 970-201
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