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Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren

Planfeststellungsverfahren

Das Planfeststellungsverfahren, erstmals aus dem preußischen Eisenbahngesetz von 1838 begründet, ist ein Verwaltungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, welches dazu dient, raumbedeutsame Vorhaben zu realisieren.

Im Gegensatz zu anderen raumbedeutsamen Fachplanungen (z. B. Regionalpläne) bezieht sich das Planfeststellungsverfahren auf ein konkretes Einzelvorhaben (z. B. Autobahnbau).

Das Planfeststellungsverfahren stellt das umfänglichste und gleichsam auch ein enteignungsvorbereitendes Planverfahren dar, welches der Abwägung unterliegt und keiner nachfolgenden Einzelgenehmigungen mehr bedarf.

Planfeststellungsverfahren im Stadtgebiet der Stadt Drolshagen werden im Bedarfsfall durch die Bezirksregierung Arnsberg durchgeführt.

Plangenehmigungsverfahren

Das Plangenehmigungsverfahren, erstmals im Zuge der 1990 erfolgten deutschen Wiedervereinigung für die neuen Länder eingeführt, stellt das seit 1996 für die gesamte Bundesrepublik Deutschland geltende vereinfachte Pendant zum Planfeststellungsverfahren dar.

Hierfür bedarf es keiner Öffentlichkeitsbeteiligung, sondern einer individuellen Betroffenenbeteiligung.

Voraussetzung für das Zustandekommen eines Plangenehmigungsverfahrens ist, dass Rechte Dritter nicht wesentlich beeinträchtigt werden und das Benehmen mit anerkannten Naturschutzverbänden und Umweltbehörden hergestellt wurde.

Die Stadt Drolshagen hat im Rahmen verbindlicher Bauleitplanverfahren bereits mehrere Plangenehmigungsverfahren zwecks Gewässerumlegungen begleitet.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Jan Wolff »
Erster Betriebsleiter des Wasserwerks,
Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-160
Fax: 02761 970-201
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