Die Verkehrsplanung als notwendiger Teil der überörtlichen, örtlichen oder grundstücksbezogenen Erschließung bildet einen wesentlichen Bestandteil der Stadtplanung. Sie kann als integraler Bestandteil von verbindlichen Bauleitplänen, aber auch als eigenständige Fachplanung im Rahmen von Planfeststellungsverfahren oder als informelle Rahmenplanung mit dem Ziel der konzeptionellen Verkehrsberuhigung betrieben werden.
Für den Zentralort besteht seit 1996 ein Verkehrsentwicklungskonzept, welches 2018 tlw. aktualisiert wurde.
Verkehrsplanung bedarf einer interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen Stadtplanung, Bauingenieurwesen und Bauverwaltung.