Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll so weit wie möglich befähigen, unabhängig von der Sozialhilfe zu leben. Darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, haben die Leistungsberechtigten und die Träger der Sozialhilfe im Rahmen ihrer Rechte und Pflichten zusammenzuwirken.
Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.
Die Leistungen werden als Dienstleistung, Geldleistung oder Sachleistung erbracht. Zur Dienstleistung gehören insbesondere die Beratung in Fragen der Sozialhilfe und die Beratung und Unterstützung in sonstigen sozialen Angelegenheiten.
Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Zuge der Arbeitsmarktrefom 2004 führte bei der Sozialhilfe ab 2005 dazu, dass nur noch ein geringer Teil von Bedürftigen die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialhilferecht im Sozialgesetzbuch erhält. Erwerbsfähige Menschen ohne ausreichendes Einkommen erhalten auf Antrag die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II).
Die Sozialhilfe für die die Stadt Drolshagen in diesem Zusammenhang noch zuständig ist, besteht insbesondere aus folgenden Leistungen:
Für die übrigen Hilfen nach dem SGB XII, z. B. Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfen für behinderte Menschen, ist der Kreis Olpe zuständig. Dort erhalten Sie weitere Informationen.
Personen, die erwerbsfähig sind, haben evtl. einen Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II). Für Einwohner der Stadt Drolshagen ist zuständig das
Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld II finden Sie hier.
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) - Sozialhilfe