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Ehefähigkeitszeugnis (Heiraten im Ausland)

Welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung im Ausland vorlegen müssen und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfahren Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Gegebenenfalls kann Ihnen auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiterhelfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.

Sofern Sie für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden. War nie ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden, ist das Standesamt I in Berlin, Rückerstr. 9, 10119 Berlin, zuständig.

Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Insofern wird auch die Ehefähigkeit beider Verlobter zu prüfen sein.

Benötigte Unterlagen

  • Welche Unterlagen Sie zur Beantragung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfragen Sie bitte telefonisch oder persönlich im Standesamt.

Bearbeitungskosten

  • Nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen beträgt die Gebühr 40,00 € für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige.
  • Wenn ausländisches Recht zu beachten ist, fallen Gebühren an in Höhe von 66,00 €.

Zuständig

Fachbereich Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro »
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen

Kontakt

Heike Clemens »
Standesbeamtin
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-131
Fax: 02761 970-202
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