Welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung im Ausland vorlegen müssen und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfahren Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Gegebenenfalls kann Ihnen auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiterhelfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.
Sofern Sie für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden. War nie ein Wohnsitz in Deutschland vorhanden, ist das Standesamt I in Berlin, Rückerstr. 9, 10119 Berlin, zuständig.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Insofern wird auch die Ehefähigkeit beider Verlobter zu prüfen sein.