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Grundbuchangelegenheiten (Löschungsbewilligungen / Rangrücktrittserklärungen)

Sofern ein im Grundbuch zugunsten der Stadt Drolshagen eingetragenes Recht (zum Beispiel Auflassungsvormerkung, Leitungsrecht, Wasserableitungsrecht, Sicherungshypothek usw.) gegenstandslos geworden ist, wird auf Antrag eine Löschungsbewilligung erteilt.

Bei bestehen bleibenden Rechten kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rangrücktritt gegenüber noch einzutragenden Grundpfandrechten erklärt werden. Dadurch kann der Gläubiger an die fordere Stelle treten.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Sarah-Julia Stadtfeld »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-162
Fax: 02761 970-201
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