Sofern ein im Grundbuch zugunsten der Stadt Drolshagen eingetragenes Recht (zum Beispiel Auflassungsvormerkung, Leitungsrecht, Wasserableitungsrecht, Sicherungshypothek usw.) gegenstandslos geworden ist, wird auf Antrag eine Löschungsbewilligung erteilt.
Bei bestehen bleibenden Rechten kann unter bestimmten Voraussetzungen der Rangrücktritt gegenüber noch einzutragenden Grundpfandrechten erklärt werden. Dadurch kann der Gläubiger an die fordere Stelle treten.