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Gestattungverträge / Leitungsrechte

Gestattungsverträge werden abgeschlossen, um die Rechte zur Benutzung privater Grundstücke für öffentliche Zwecke, zum Beispiel die Verlegung von öffentlichen Abwasserleitungen, zu vereinbaren.

Diese Leitungsrechte werden in der Regel zusätzlich im Grundbuch abgesichert.

Der hierdurch entstehende Wertverlust am Grundstück wird durch eine angemessene Entschädigung ausgeglichen.

Gleichermaßen kann ein Gestattungsvertrag dem Bürger das Recht auf Benutzung städtischer Flächen zu privaten Zwecken einräumen, zum Beispiel die Verlegung einer privaten Leitung in einer öffentlichen Straße oder in einem Wirtschaftsweg.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Sarah-Julia Stadtfeld »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-162
Fax: 02761 970-201
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