In Ausnahmefällen übernimmt die Stadt Drolshagen als Grundstückseigentümerin durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf ihrem Grundstück für ein anderes, benachbartes Grundstück eine Zufahrts-, Abstandsflächen- oder Erschließungsbaulast.
Das Baulastenverzeichnis wird beim Kreis Olpe geführt.