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Baulasten

In Ausnahmefällen übernimmt die Stadt Drolshagen als Grundstückseigentümerin durch eine Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf ihrem Grundstück für ein anderes, benachbartes Grundstück eine Zufahrts-, Abstandsflächen- oder Erschließungsbaulast.

Das Baulastenverzeichnis wird beim Kreis Olpe geführt.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Sarah-Julia Stadtfeld »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-162
Fax: 02761 970-201
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