Eine Reisegewerbekarte benötigt, wer als selbständiger Gewerbetreibender, ohne dass er dazu von dem beziehungsweise den Kunden aufgefordert (bestellt) wurde, außerhalb seiner eigenen Niederlassung - oder ohne eine solche zu haben -
Die Reisegewerbekarte ist bei dem Ordnungsamt der Stadt zu beantragen, in deren Bezirk der Reisegewerbetreibende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Sie darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die erforderliche persönliche Zuverlässigkeit besitzt.
Darüber hinaus werden umfangreiche Informationen über das Gewerbe-Service-Portal Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte werden Gebühren zwischen 50,00 € und 500,00 € erhoben.