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Gestattung zum Betrieb einer Schank-/Speisewirtschaft nach § 12 des Gaststättengesetzes aus besonderem Anlass

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.

Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse wie zum Beispiel Schützenfeste, Pfarrfeste, Sommerfeste, Dorfabende, Sportveranstaltungen (zum Beispiel Fußballturniere), Konzerte, Märkte usw.
Jemand bedarf einer Gestattung, wenn alkoholische Getränke und/oder Speisen öffentlich angeboten werden.

Anträge auf Gestattung sind grundsätzlich schriftlich zu stellen und mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Kosten 

  • Die Gebühr für die Erteilung der Erlaubnis beträgt mindestens 50,- € und ist abhängig vom Verwaltungsaufwand.

Hier geht es direkt zum Antrag

Zuständig

Fachbereich Sicherheit, Soziales, Bürgerbüro »
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen

Kontakt

Ioanna Koufali-Nitto »
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-136
Fax: 02761 970-202
E-Mail oder Kontaktformular
Julia Dogan »
Hagener Straße 9a
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-133
Fax: 02761 970-202
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