Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend gestattet werden.
Besondere Anlässe sind kurzfristige Ereignisse wie zum Beispiel Schützenfeste, Pfarrfeste, Sommerfeste, Dorfabende, Sportveranstaltungen (zum Beispiel Fußballturniere), Konzerte, Märkte usw.
Jemand bedarf einer Gestattung, wenn alkoholische Getränke und/oder Speisen öffentlich angeboten werden.
Anträge auf Gestattung sind grundsätzlich schriftlich zu stellen und mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
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