Umweltschutz bezeichnet den Schutz der Umwelt vor störenden Einflüssen oder Beeinträchtigungen, wie beispielsweise Bodenverunreinigungen, Lärm, globale Erderwärmung und Flächenverbrauch.
Im unmittelbaren Zusammenhang mit der kommunalen Bauleitplanung steht auch die Frage des planerischen und technischen Umweltschutzes an, die es grundsätzlich unter Berücksichtigung des Einzelfalls zu beantworten gilt.
Durch die im Laufe der letzten Jahre entwickelten Gesetzgebungen, sowohl auf europäischer, nationaler und landesrechtlicher Ebene, ist der Umweltschutz zunehmend ein fester Bestandteil kommunaler Bauleitplanungen geworden.
Die rechtlichen Vorgaben spiegeln sich auf bundesrechtlicher Ebene z. B. im Baugesetzbuch (BauGB) und dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in lärmtechnischen Regelwerken (DIN-Normen) und diversen Landschaftsplänen wieder.
Für die Einhaltung bestimmter Lärmwerte, z. B. durch Straßenneubau und/oder Nachverdichtung unterschiedlicher baulicher Nutzungen, ist einerseits die Kommune durch Aufstellung von Bebauungsplänen nebst begleitender Gutachtenerstellung sowie andererseits der jeweilige Emittent (Betrieb) im Zusammenhang mit seiner technischen Betriebsaustattung zuständig.
Eine rechtsverbindliche Überwachung erfolgt durch die Kommune selbst und/oder die staatliche Aufsichtsbehörde (Bezirksregierung Arnsberg, Umweltüberwachung, Standort Siegen).