Für Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Haupt- oder einziger Wohnung in Drolshagen gemeldet sind, kann ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Die Gültigkeit beträgt 1 Jahr, jedoch höchstens bis zum 12. Lebensjahr.
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses bzw. Reisepasses muss durch die sorgeberechtigten Personen erfolgen. Bei Eheleuten sind dies in der Regel beide Elternteile des Kindes. Bei ledigen, getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern muss der Nachweis über die Sorgerechtsentscheidung vorgelegt werden.
Ihr Kind muss Sie bei der Vorsprache zur Antragstellung des Kinderreisepasses unbedingt begleiten.
Ebenfalls kann ein gültiger Kinderreisepass vor dem Ende der Gültigkeit verlängert werden. Dabei wird die Gültigkeit um 1 Jahr verlängert, jedoch höchstens bis zum 12. Lebensjahr.
Auch hierbei muss das Kind anwesend sein
Einverständniserklärung der Eltern (PDF, 270 kB)