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Ablösung Stellplatzverpflichtung / Stellplatzablösung

Für notwendige Stellplätze, die nicht auf dem Baugrundstück gebaut werden können oder dürfen, hat der Bauherr einen Ablösebetrag an die Stadt zu zahlen. Hierzu wird ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Jan Wolff »
Erster Betriebsleiter des Wasserwerks,
Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-160
Fax: 02761 970-201
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