Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird entweder über eine Privatperson oder einen Gewerbebetrieb vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Der Antrag kann im Bürgerbüro gestellt werden, wenn Sie in Drolshagen mit einer Wohnung gemeldet sind oder Ihren Firmensitz in Drolshagen haben.
Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke
- die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
Bei der Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde wird die Anschrift der Behörde, das Aktenzeichen oder den Zweck der Ausstellung benötigt.
Gewerbezentralregisterauskunft online beantragen
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister kann auch direkt im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw beantragt werden.
Für die Online-Beantragung gelten folgende Voraussetzungen:
- Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
- Die AusweisAPP. Die AusweisApp über den auf dieser Seite genannten Link heruntergeladen werden.
- Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- Für die Gewerbezentralregisterauskunft für einen Gewerbebetrieb wird die Anschrift, die Rechtsform, das Registergericht und die Registernummer des Betriebes benötigt
Gebühren
- Bei der persönlichen Beantragung im Bürgerbüro beträgt die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister 13,00 € und muss bei Antragstellung gezahlt werden.
- Bei der Online-Beantragung beträgt die Gebühr ebenfalls 13,00 € und kann im Online-Portal mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay" beglichen werden