Vergnügungssteuer wird im wesentlichen für Spielapparate (Geldspielgeräte, Unterhaltungsgeräte, Musikboxen) und für Tanzveranstaltungen gewerblicher Art erhoben.
Die Steuer für Spielapparate finden Sie hier.
Bei z. B. gewerblichen Tanzveranstaltungen wird die Vergnügungssteuer auf der Grundlage verkaufter Eintrittskarten oder unter bestimmten Voraussetzungen als Pauschalsteuer erhoben.