Diese Webseite verwendet Cookies, um das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hilfsnavigation
Titelbild Bürgerservice

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Stundungsanträge

In Fällen, in denen einem Bürger die fristgerechte Begleichung städtischer Forderungen aus persönlichen Gründen nicht möglich ist bzw. eine erhebliche Härte darstellen würde, kann eine Stundung der Forderung beantragt werden. Weiterhin darf der Anspruch der Stadt gegen den Schuldner durch die Stundung nicht gefährdet erscheinen.

Durch die Stundung wird die Fälligkeit des Betrages entweder in Höhe der Gesamtsumme hinausgeschoben oder eine Zahlung in angemessenen Raten ermöglicht.

Die Entscheidung über die Gewährung der Stundung wird je nach Summe und Dauer vom Haupt- und Finanzausschuss bzw. vom Bürgermeister getroffen. Im Rahmen eines Stundungsantrages müssen detaillierte Auskünfte über die Einkommens- und Vermögenssituation des Schuldners vorgelegt werden.

Für die Dauer der gewährten Stundung werden Stundungszinsen erhoben. Die Zinsen betragen für jeden Monat 0,5 % des verbleibenden Stundungsbetrages. Ansprechpartner für Fragen zur Stundung sind  

  • für Steuern und Gebühren --> Herr Thorsten Scholemann  
  • für Wasseranschluss-, Kanalanschlussbeiträgen, Kanalanschlusskosten, Erschließungsbeiträgen bzw. Straßenbaubeiträgen --> Frau Sandra Wigger

Die Kontaktdaten beider Mitarbeiter finden Sie auf dieser Seite.

Zuständig

Fachbereich Finanzen, Gebäudemanagement »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Rita Clemens »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-127
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular