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Rundfunkbeitragsbefreiung (Rundfunk- und Fernsehbeitrag)

Die Befreiung von der Rundfunk- und Fernsehgebühr muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in Köln beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung sind in die Bereiche soziale Gründe, gesundheitliche Gründe und Härtefälle gegliedert. Die genauen Voraussetzungen können Sie auf der Internetseite des Beitragsservice  einsehen.

Antrag

Den Antrag auf Gebührenbefreiung oder Ermäßigung können Sie im Bürgerbüro abholen und anschließend an den Beitragsservice mit den notwendigen Unterlagen schicken.
Eine direkte Antragstellung ist auf der Internetseite des Beitragsservice möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Entsprechende Nachweise für den Befreiungsgrund

Gebühren

Der Antrag kann für Sie von den Sachbearbeitern/innen des Bürgerbüros ausgefüllt und an den Beitragsservice geschickt werden. Dafür fällt eine Gebühr von 6,00 € an.

Zuständig

Bürgerbüro »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-0
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Ingrid Lütticke »
Stellv. Bereichsleiterin
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-185
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular
Ingrid Schulte »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-184
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular
Kornelia Stachelscheid »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-184
Fax: 02761 970-188
E-Mail oder Kontaktformular