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Spendenangelegenheiten

Nach bislang geltendem Steuerrecht konnte für Spenden zur Vereinsförderung nur dann eine Steuervergünstigung gewährt werden, wenn die Zahlung vom Spender an die Stadt Drolshagen geleistet und von dort dann an den Verein als den eigentlichen Empfänger weitergeleitet wurde.

Ab dem 01.01.2000 dürfen Vereine, sofern sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, Spenden direkt annehmen und selbst steuerliche Spendenbescheinigungen ausstellen. Dabei muss zwingend das vom Bundesfinanzministerium vorgegebene verbindliche Muster für Spendenbestätigungen verwendet werden.

Zuständig

Fachbereich Finanzen, Gebäudemanagement »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
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Kontakt

Carmen Rahrbach »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-120
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular
Judith Harnischmacher »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-124
Fax: 02761 970-200
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