Nach bislang geltendem Steuerrecht konnte für Spenden zur Vereinsförderung nur dann eine Steuervergünstigung gewährt werden, wenn die Zahlung vom Spender an die Stadt Drolshagen geleistet und von dort dann an den Verein als den eigentlichen Empfänger weitergeleitet wurde.
Ab dem 01.01.2000 dürfen Vereine, sofern sie vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, Spenden direkt annehmen und selbst steuerliche Spendenbescheinigungen ausstellen. Dabei muss zwingend das vom Bundesfinanzministerium vorgegebene verbindliche Muster für Spendenbestätigungen verwendet werden.