Soweit Grundstücke nicht an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind und die Abwässer deshalb mittels sogenannter Hauskläranlagen entsorgt werden, findet für diese eine zentrale Klärschlammentsorgung statt.
Die Klärgruben werden regelmäßig von einem von der Stadt beauftragten Unternehmen entleert.
Die Häufigkeit der Entleerung richtet sich nach der Klärschlammentsorgungssatzung der Stadt Drolshagen vom 05.10.2017 sowie nach der Größe der Klärgrube und Menge des Abwassers.
Für die Klärschlammentsorgung werden Gebühren erhoben.
Die Höhe der Gebühren finden Sie hier.