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Klärschlammentsorgung

Soweit Grundstücke nicht an das städtische Kanalnetz angeschlossen sind und die Abwässer deshalb mittels sogenannter Hauskläranlagen entsorgt werden, findet für diese eine zentrale Klärschlammentsorgung statt.

Die Klärgruben werden regelmäßig von einem von der Stadt beauftragten Unternehmen entleert.

Die Häufigkeit der Entleerung richtet sich nach der Klärschlammentsorgungssatzung der Stadt Drolshagen vom 05.10.2017 sowie nach der Größe der Klärgrube und Menge des Abwassers.

Für die Klärschlammentsorgung werden Gebühren erhoben.

Die Höhe der Gebühren finden Sie hier.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Ingo Hoffert »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-163
Fax: 02761 970-201
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