Kanalbenutzungsgebühren sind für die Grundstücke zu entrichten, die an den städtischen Kanal angeschlossen sind.
Sie bestehen aus der
- Schmutzwassergebühr
Gebührenmaßstab ist die dem Grundstück aus fremden oder eigenen Wasserversorgungsanlagen zugeführte Frischwassermenge.
Kanalbenutzungsgebühren sind auch zu zahlen für die aus z. B. eigenen Förderanlagen oder Regenwassernutzungsanlagen in den städtischen Kanal eingeleiteten Abwassermengen.
Soweit diese Mengen nicht gemessen werden, werden sie geschätzt.
Unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. Großviehhaltung, Wasserrohrbruch) kann auf Antrag eine Reduzierung der Schmutzwassergebühr erfolgen.
- Niederschlagswassergebühr
Gebührenmaßstab ist die bebaute/überbaute oder sonstwie abflusswirksam versiegelte Grundstücksfläche, soweit Niederschlagswasser von diesen Flächen in die städt. Kanalisation eingeleitet wird.
Gebühren sind auch für die versiegelten Flächen zu zahlen, von denen Niederschlagswasser über die Straßenentwässerung entsorgt wird.
Für teilversiegelte Flächen (Gründächer, Ökopflaster u. ä.) oder bei Betrieb einer Regenwasserzisterne werden Gebührenermäßigungen gewährt.
Die Höhe der Gebühren finden Sie hier.