Der Haushaltsplan bildet die Grundlage der gemeindlichen Haushaltswirtschaft und der örtlichen politischen Planungen, Entscheidungen und Kontrollen.
Er wird von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und ist die für die Verwaltung maßgebliche produktorientierte Zusammenstellung der im Haushaltsjahr zu erbringenden Leistungen und der hierfür veranschlagten Erträge und Aufwendungen (Ergebnisplan) sowie Einzahlungen und Auszahlungen (Finanzplan).