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Fischereischein

Das Fischereijahr umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.

Bei der Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen werden sowohl Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Gebühren und Abgaben sind bei Beantragung zu entrichten.

Jugendfischereischein

Ein Jugendfischereischein kann für Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht haben, ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist die persönliche Vorsprache des Antragsstellers und eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeins.

Erforderliche Unterlagen

  • Bei Ausstellung eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeins wird der Nachweis über die abgelegte Fischereiprüfung oder Vorlage des Fischereischeins benötigt.
  • 1 Passbild ( bei Neuausstellung des Fischereischeins)

Gebühren

  • Jahresfischereischein 16,00 € (8,00 € Gebühr + 8,00 € Fischereiabgabe)
  • Fünfjahresfischereischein 48,00 € (24,00 € Gebühr + 24,00 € Fischereiabgabe)
  • Jugendfischereischein 8,00 € (4,00 € Gebühr + 4,00 € Fischereiabgabe)

Zuständig

Bürgerbüro »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-0
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Ingrid Lütticke »
Stellv. Bereichsleiterin
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-185
Fax: 02761 970-188
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Ingrid Schulte »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-184
Fax: 02761 970-188
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Kornelia Stachelscheid »
Am Mühlenteich 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-184
Fax: 02761 970-188
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