Das Fischereijahr umfasst den Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12.
Bei der Ausstellung/Verlängerung von Fischereischeinen werden sowohl Verwaltungsgebühren als auch die Fischereiabgabe für das Land Nordrhein-Westfalen erhoben. Die Gebühren und Abgaben sind bei Beantragung zu entrichten.
Ein Jugendfischereischein kann für Personen, die das 10., aber noch nicht das 16. Lebensjahr erreicht haben, ausgestellt werden. Für die Ausstellung ist die persönliche Vorsprache des Antragsstellers und eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Jahres- bzw. Fünfjahresfischereischeins.