Grundsteuer ist für
auf der Grundlage der vom Finanzamt festgesetzten Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge zu zahlen.
Auf diesen Messbetrag wird der in der Haushaltssatzung der Stadt Drolshagen festgesetzte Hebesatz angewandt.
Die aktuellen Grundsteuerhebesätze der Stadt Drolshagen finden Sie hier.
Reform der Grundsteuer
Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Nordrhein-Westfalen folgt bei der Reform dem Bundesmodell.
Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie im Jahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.
Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.
Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Olpe unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (02761) 963 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.