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Grundsteuer/Grundsteuerreform

Grundsteuer ist für

  • land- und forstwirtschaftliche Grundstücke die Grundsteuer A
  • und für sonstig genutzte Grundstücke die Grundsteuer B

auf der Grundlage der vom Finanzamt festgesetzten Einheitswerte und Grundsteuermessbeträge zu zahlen.

Auf diesen Messbetrag wird der in der Haushaltssatzung der Stadt Drolshagen festgesetzte Hebesatz angewandt.

Die aktuellen Grundsteuerhebesätze der Stadt Drolshagen finden Sie hier.

Reform der Grundsteuer

Zum 1. Januar 2025 wird die neue Grundsteuer in Kraft treten. Damit verliert der Einheitswert als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Nordrhein-Westfalen folgt bei der Reform dem Bundesmodell.

Als Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer haben Sie im Jahr 2022 eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abzugeben.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.

Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Olpe unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (02761) 963 - 1959 (Montag-Freitag von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.

Zuständig

Fachbereich Finanzen, Gebäudemanagement »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Judith Harnischmacher »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-124
Fax: 02761 970-200
E-Mail oder Kontaktformular
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Carmen Rahrbach »
Hagener Straße 9
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-120
Fax: 02761 970-200
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