Grundbesitzabgaben sind sämtliche mit dem Grundbesitz und dessen Nutzung verbundenen Steuern und Abgaben:
Die Grundbesitzabgaben werden Anfang jeden Jahres zusammengefasst in einem Grundbesitzabgabenbescheid bekanntgegeben. Sie sind in vierteljährlichen Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Für die Ausstellung von Ersatzbescheiden wird eine Verwaltungsgebühr von 2,00 erhoben.