Bei einem Führungszeugnis handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister über eine bestimmte Person.
Im Bundeszentralregister werden u. a. alle strafgerichtlichen Entscheidungen erfasst.
Ein Führungszeugnis wird im Allgemeinen benötigt, wenn man dem künftigen Arbeitgeber nachweisen muss, dass man nicht vorbestraft ist, oder für die Vorlage bei einer Behörde, wenn eine amtliche Genehmigung, wie z. B. eine Gaststättenerlaubnis, beantragt werden soll.
Bei der Erteilung für eine Behörde muss die Anschrift der Behörde, das Aktenzeichen oder der Zweck der Ausstellung angegeben werden.
Das Führungszeugnis kann für jede Person ab dem 14. Lebensjahr beantragt werden. Bis zum 18. Lebensjahr kann die Antragstellung auch durch einen gesetzlichen Vertreter erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich, sodass eine persönliche Vorsprache notwendig ist.
Das erweiterte Führungszeugnis wird für Personen erteilt, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind.
Für die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist bei der Antragstellung zwingend eine schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt, vorzulegen.
Das europäische Führungszeugnis muss von Personen beantragt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, aber die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz unter www.bundesjustizamt.de.
Das Führungszeugnis kann im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz unter www.fuehrungszeugnis.bund.de beantragt werden.
Für die Online-Beantragung gelten folgende Voraussetzungen:
Die Gebühr in Höhe von 13,00 € kann im Online-Portal mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay" beglichen werden.