Der Winterdienst umfasst alle Maßnahmen, die der Stadt Drolshagen als Ordnungsbehörde und als Straßenbaulastträger im wesentlichen innerhalb und teilweise auch außerhalb geschlossener Ortslagen obliegen, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung mit anderen Straßenbaulastträgern auf diese übertragen wurden.
Die Schneeräumung und das Bestreuen bei Eisglätte auf den öffentlichen Straßen und Plätzen sollte vor Beginn des Hauptberufsverkehrs an den gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen abgeschlossen sein.
Grundsätzlich ist der Winterdienst zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr durchzuführen.