Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage erhebt die Stadt einen Wasseranschlussbeitrag.
Der Wasseranschlussbeitrag ist die Gegenleistung für die Möglichkeit der Inanspruchnahme der städtischen Wasserversorgungsanlage und den hierdurch gebotenen wirtschaftlichen Vorteil für ein Grundstück. Die Höhe des Wasseranschlussbeitrages finden Sie hier.