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Vorkaufsrecht

Beim Verkauf von Grundstücken steht der Stadt Drolshagen unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.

Eine Bescheinigung, das sog. Negativtestat, über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechts, ohne die eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht möglich ist, holt jeweils der Notar für die Vertragsbeteiligten ein.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Sarah-Julia Stadtfeld »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-162
Fax: 02761 970-201
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