Beim Verkauf von Grundstücken steht der Stadt Drolshagen unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht zu.
Eine Bescheinigung, das sog. Negativtestat, über das Nichtbestehen bzw. die Nichtausübung des Vorkaufsrechts, ohne die eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch nicht möglich ist, holt jeweils der Notar für die Vertragsbeteiligten ein.