Diese Webseite verwendet Cookies, um das Sammeln und Analysieren statistischer Daten in anonymisierter Form zu ermöglichen.
Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Hilfsnavigation
Titelbild Bürgerservice

Dienstleistungen A - Z

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan geht die Initiative grundsätzlich nicht von der Gemeinde, sondern von einem privaten Investor (z. B. von einem Bauträger) aus. Der Investor schließt mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag ab und entwickelt in Zusammenarbeit mit ihm einen Vorhaben- und Erschließungsplan. Eine solche Planungsmaßnahme muss sich in die städtebaulichen Rahmenbedingungen der Gemeinde einfügen. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde einen vorhabenbezogenen B-Plan erstellen. Der Investor - auch Vorhabenträger genannt - muss sich zur Durchführung seines Projekts innerhalb einer Frist verpflichten und trägt in der Regel die meisten Kosten.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Jan Wolff »
Erster Betriebsleiter des Wasserwerks,
Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-160
Fax: 02761 970-201
E-Mail oder Kontaktformular