Beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan geht die Initiative grundsätzlich nicht von der Gemeinde, sondern von einem privaten Investor (
z. B. von einem Bauträger) aus. Der Investor schließt mit der Gemeinde einen Durchführungsvertrag ab und entwickelt in Zusammenarbeit mit ihm einen Vorhaben- und Erschließungsplan. Eine solche Planungsmaßnahme muss sich in die städtebaulichen Rahmenbedingungen der Gemeinde einfügen. Auf dieser Grundlage kann die Gemeinde einen vorhabenbezogenen B-Plan erstellen. Der Investor - auch Vorhabenträger genannt - muss sich zur Durchführung seines Projekts innerhalb einer Frist verpflichten und trägt in der Regel die meisten Kosten.