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Verkehrsbehinderung durch Pflanzenüberwuchs

Überwuchs von Bepflanzung in den öffentlichen Straßenbereich behindert die Verkehrsteilnehmer und führt zu einer Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit.

Dementsprechend sind Anpflanzungen bis auf die Grundstücksgrenzen zurückzuschneiden, wobei allerdings in der Zeit vom 01.03. bis zum 30.09. gemäß § 64 des Landschaftsgesetzes nur ein Pflegeschnitt erfolgen darf. Nach dem 30. September des Jahres ist ein Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze durchzuführen.

Benachrichtigungen über behindernden Überwuchs können Sie an die genannte Ansprechperson geben.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Uwe Steinberg »
Leiter des Städt. Baubetriebshofes
Zum Bauhof 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-198
E-Mail oder Kontaktformular
Martina Kreis »
Zum Bauhof 1
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-161
E-Mail oder Kontaktformular