Die Umlegung ist ein Bodenordnungsverfahren auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§§ 45 - 79). Hauptzweck einer Umlegung ist es, bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu zu ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Eine gesetzliche Umlegung wird auf Antrag durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Drolshagen angeordnet. Mit der Durchführung wird in der Regel die Bezirksregierung Arnsberg, Dezernat "Ländliche Entwicklung, Bodenordnung" (früher Amt für Agrarordnung) betraut. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anordnung und Durchführung einer Umlegung.
Eine freiwillige Umlegung setzt die Mitwirkungsbereitschaft aller betroffenen Grundstückseigentümer voraus, die für die Durchführung des Verfahrens Vereinbarungen miteinander treffen.