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Städtebauliche Entwurfsplanung

Stadtplanung begleitet die Wandlungen in der Stadt, die aus den fortwährend sich wandelnden Lebensgewohnheiten der Menschen entstehen. Überall dort, wo Veränderungen einen Umfang annehmen, der Spielregeln für den Ausgleich zwischen unterschiedlichen privaten Interessen und den Ansprüchen des Gemeinwohls erfordert, liegen die Aufgabenfelder der Stadtplanung. Aufgaben der Stadtplanung können sowohl der Schutz bestehender Situationen (z. B. alte, funktionsfähige Wohngebiete oder notwendige Garten- und Freizeitflächen) als auch Vorgaben für die behutsame oder auch tiefgreifende Veränderung von bestehenden Baugebieten oder die Planung neuer Baugebiete auf Freiflächen sein.

Instrumente der Stadtplanung sind:

  • die städtebauliche Beratung im Zusammenhang mit konkreten Projekten mit dem Ziel, den Neubau funktionell und ästhetisch in den Siedlungsraum einzufügen, 
  • die "informellen Planungen" (z. B. städtebaulicher Rahmenplan), die gestalterische und funktionelle Leitbilder für die Stadt für Teilbereiche darstellen. Die informellen Planungen werden oftmals mit Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet. Ihr Ziel ist es, alle am Baugeschehen Beteiligten (Eigentümer, Bauherren, Architekten) argumentativ zu überzeugen, dass die Berücksichtigung der informellen Planung sowohl dem Vorteil des Einzelnen als auch dem Wohl der Allgemeinheit dient. Erfolgreiche informelle Planung kann eine Reihe verbindlicher Regelungen entbehrlich machen.
  • die "verbindlichen Planungen" (Bebauungsplan, Erhaltungssatzung, Gestaltungssatzung) sind Ortsrechte, die Bebauung und Nutzung der Grundstücke verbindlich regeln.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Jan Wolff »
Erster Betriebsleiter des Wasserwerks,
Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-160
Fax: 02761 970-201
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