Wenn Sie verlorene Gegenstände finden, sind Sie verpflichtet, den Fund im Fundbüro der Stadt Drolshagen anzuzeigen.
Bei der Aufnahme der Fundanzeigen müssen Sie die Fundsache abliefern.
Die Fundsache wird im Fundbüro nach der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monate aufbewahrt.
Sollte nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist die Fundsache vom Eigentümer nicht abgeholt worden sein, werden Sie unaufgefordert über den Erwerb am Eigentum der Fundsache benachrichtigt sofern eine Herausgabe der Fundsache aus Datenschutzgründen zulässig ist.
Nach Erhalt des Schreibens haben Sie vier Wochen Zeit, die Fundsache abzuholen. Sollten Sie innerhalb dieser Frist die Fundsache nicht abholen, geht diese in das Eigentum der Behörde über.
Wenn Sie Gegenstände verloren haben, können Sie den Verlust im Fundbüro anzeigen. Sollte der Gegenstand als Fundsache abgegeben werden, benachrichtigt Sie das Fundbüro darüber.
Derzeitige Fundsachen können Sie online einsehen. Hier gelangen Sie zur Onlinesuche.