Die Begrifflichkeit Landschafts- und Naturschutz beinhaltet im planungsrechtlichen Sinne den Schutz der Grundelemente Wasser, Boden und Luft.
Hierzu gibt es eine Vielzahl von Gesetzesvorgaben die sich z. B. im Baugesetzbuch, dem Bundesimmissionsschutzgesetz und den Wasserhaushaltsgesetzen wiederspiegeln.
Der überörtliche Naturschutz wird durch sogenannte "Landschaftspläne" gesichert. Landschaftspläne befinden sich auf der gleichen Rechtsebene wie der kommunale Flächennutzungsplan.
Hierdurch können durchaus Interessenkonflikte zwischen Stadtplanung und Landschaftsplanung eintreten, welche einschließlich des Arten- und Biotopschutzes, abwägend zu behandeln sind.
Die weiteren Einzelheiten zum Landschafts- und Naturschutz können dem Menüpunkt “Landschafts- & Naturschutz“ entnommen werden.