Das Nachbarrecht ist Teil des Sachenrechts mit dem Rechtsverhältnisse an Sachen geregelt werden.
Zu den Sachen gehören dabei die beweglichen Sachen und die Grundstücke. Das Nachbarrecht ist in den §§ 903 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.
Das Land NRW hat mit dem Nachbarrechtsgesetz vom 15.04.1969, wie fast alle anderen Bundesländer, weitere Vorschriften mit Regelungen zu Grenzabständen etc. erlassen.
Das Nachbarrecht ist in erster Linie Privatrecht mit der Folge, dass die Stadt oder ein sonstiger öffentlicher Aufgabenträger hierfür nicht zuständig ist.
In diesem Zusammenhang wird auf die Broschüre des Landesjustizministeriums: "Rechtsprobleme an der Gartengrenze" hingewiesen.
Die Broschüre kann auf der Seite der Staatskanzlei NRW heruntergeladen werden: https://www.justiz.nrw.de/BS/lebenslagen/Haus_und_Wohnung/nachbarrecht/index.php
Aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts (z. B. Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnung NRW) ergeben sich weitere subjektive Nachbarrechte.