Auf dem Grundstück kann der Grundstückseigentümer die Grundstücksentwässerung selbst verlegen bzw. eine Firma seiner Wahl beauftragen. In der öffentlichen Verkehrsfläche (Böschung, Gehweg, Fahrbahn) wird der Anschlusskanal auf Antrag des Grundstückeigentümers durch die Vertragsfirma der Stadt auf Kosten des Grundstückeigentümers hergestellt. Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Dokumente".
Bei Schäden auf dem Grundstück kann der Grundstückseigentümer selbst tätig werden bzw. eine Firma seiner Wahl beauftragen. Schäden in der öffentlichen Verkehrsfläche (Böschung, Gehweg, Fahrbahn) behebt die Vertragsfirma der Stadt auf Kosten des Grundstückseigentümers.
Auskünfte zum städtischen Kanalbestand und ggf. über die Grundstücksentwässerung erhalten Sie bei den genannten Ansprechpersonen.
Der Neuanschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation sowie die Änderung oder Stilllegung eines Grundstücksanschlusses ist bei der Stadt Drolshagen zu beantragen. Daraufhin erfolgt die Genehmigung der Herstellung oder der Änderung eines Grundstücksanschlusses durch die Stadt.
In der Regel wird dieser Antrag vom Planer bzw. Architekten zusammen mit dem Bauantrag eingereicht. Die Benutzung der Abwasseranlage darf erst nach Genehmigung durch die Stadt erfolgen.
Die Gebühr beträgt 48,00 € je Anschlussgenehmigung.
Den Entwässerungsantrag (Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Kanalanschlussantrag-) können Sie online ausfüllen und einreichen. Hier geht es zum Formular.
Die Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) der Stadt Drolshagen finden Sie hier.
Entwässerungsantrag (Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Kanalanschlussantrag-) (externer Link)