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Kanalanschluss / Kanalherstellung / Kanalbestandsplan

Wer stellt einen neuen Kanalanschluss her?

Auf dem Grundstück kann der Grundstückseigentümer die Grundstücksentwässerung selbst verlegen bzw. eine Firma seiner Wahl beauftragen. In der öffentlichen Verkehrsfläche (Böschung, Gehweg, Fahrbahn) wird der Anschlusskanal auf Antrag des Grundstückeigentümers durch die Vertragsfirma der Stadt auf Kosten des Grundstückeigentümers hergestellt. Das Antragsformular finden Sie auf dieser Seite im Bereich "Dokumente".

Wer repariert einen defekten Kanalanschluss?

Bei Schäden auf dem Grundstück kann der Grundstückseigentümer selbst tätig werden bzw. eine Firma seiner Wahl beauftragen. Schäden in der öffentlichen Verkehrsfläche (Böschung, Gehweg, Fahrbahn) behebt die Vertragsfirma der Stadt auf Kosten des Grundstückseigentümers.

Wo erhalte ich Auskünfte zum Kanalbestand?

Auskünfte zum städtischen Kanalbestand und ggf. über die Grundstücksentwässerung erhalten Sie bei den genannten Ansprechpersonen.

Wo stelle ich einen Entwässerungsantrag und welche Auswirkungen hat das?

Der Neuanschluss eines Grundstücks an die öffentliche Kanalisation sowie die Änderung oder Stilllegung eines Grundstücksanschlusses ist bei der Stadt Drolshagen zu beantragen. Daraufhin erfolgt die Genehmigung der Herstellung oder der Änderung eines Grundstücksanschlusses durch die Stadt.

In der Regel wird dieser Antrag vom Planer bzw. Architekten zusammen mit dem Bauantrag eingereicht. Die Benutzung der Abwasseranlage darf erst nach Genehmigung durch die Stadt erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
  • Lageplan mit Darstellung der öffentlichen und privaten Entwässerungseinrichtungen, Höhen der Schachtdeckel und Schachtsohlen bezogen auf NN
  • Geländeschnitt mit Darstellung aller Entwässerungsgegenstände (z. B. Grundleitung, privater Kontrollschacht, Kanalanschluss usw.) mit Angabe der Höhe der Rückstauebene (nur bei größeren Bauvorhaben)
  • Berechnung der Schmutz- und Regenwassermenge gemäß DIN 1986
  • Lageplan mit Darstellung der undurchlässigen und teildurchlässigen Dach- und Verkehrsflächen

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Die Gebühr beträgt 48,00 € je Anschlussgenehmigung.

Wo finde ich Vordrucke/rechtliche Grundlagen?

Den Entwässerungsantrag (Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage -Kanalanschlussantrag-) können Sie online ausfüllen und einreichen. Hier geht es zum Formular.

Die Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) der Stadt Drolshagen finden Sie hier.

Zuständig

Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen

Kontakt

Ingo Hoffert »
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-163
Fax: 02761 970-201
E-Mail oder Kontaktformular
Matthias Quast »
Betriebsleiter des Wasserwerks,
stellv. Fachbereichsleiter
Dechant-Fischer-Straße 7
57489 Drolshagen
Telefon: 02761 970-169
Fax: 02761 970-201
E-Mail oder Kontaktformular